Das EWR ist genossenschaftlich organisiert.
Zurzeit sind es rund 70 Genossenschafter und Genossenschafterinnen, die am Geschehen des EWR teilhaben.
Genossenschafter werden können im Versorgungsgebiet wohnende Eigentümer einer Liegenschaft/Wohnung und erhalten so ein Stimmrecht.
Als Genossenschafter verpflichten Sie sich zur Übernahme eines Anteilsschein in der Höhe von CHF 100.–. Dieser wird jährlich mit 5 % verzinst und der Zins per Generalversammlung ausbezahlt. Die Inhaber eines Anteilscheines sind berechtigt, an der Generalversammlung teilzunehmen oder sich per Vollmacht vertreten zu lassen.
Zudem können Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin gegen einen Unkostenbeitrag an der jährlichen Genossenschaftsreise teilnehmen. Dies ist ein schöne Möglichkeit, die anderen Genossenschafter noch näher kennenzulernen. Die Reisen führen in schöne Ecken der Schweiz und sind meist verbunden mit Besichtigungen von spannenden Einrichtungen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich hier um eine Aufnahme in die Genossenschaft.